SWITCH passt ihre Strukturen einem neuen Gesetz an und erweitert ihren Stiftungsrat um 7 auf 38 Mitglieder.
Die Hochschullandschaft hat sich seit der Gründung der Stiftung SWITCH zur Förderung innovativer ICT im Dienst von Lehre und Forschung vor bald 30 Jahren verändert. So entstanden neue Universitäten (Tessin, Luzern), und die Fachhochschulen sowie Pädagogischen Hochschulen wurden eingeführt. Ausserdem ist am 1. Januar 2015 das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) in Kraft getreten. Sein Ziel ist ein wettbewerbsfähiger, qualitativ hochstehender Hochschulraum, zu dem explizit die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die kantonalen Universitäten, die Fachhochschulen, die Pädagogischen Hochschulen und andere Institutionen des Hochschulbereichs gehören.
Zwar hatte sich SWITCH laufend den neuen Gegebenheiten angepasst. Aber im Fokus ihrer Aktivitäten standen die Universitäten. Das neue HFKG legt nun eine neue Zusammensetzung des Stiftungsrates nahe: Die Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen waren darin nämlich untervertreten.
Eine Mehrheit des Stiftungsrates sprach sich an der ausserordentlichen Sitzung vom 22. März 2016 für seine Aufstockung von 31 auf 38 Mitglieder aus. Die Anzahl Vertretungen der Fachhochschulen wurde von 3 auf 7, jene der Pädagogischen Hochschulen von 1 auf 2 erhöht. Neu kommt auch je 1 Vertretung der Bibliotheken und der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) hinzu.
In derselben ausserordentlichen Sitzung wurden auch neue Ausschussmitglieder gewählt:
Weitere Mitglieder des Ausschusses sind
In der ordentlichen Sitzung des Stiftungsrates vom 9. Juni 2016 haben die involvierten Institutionen die zusätzlichen Vertreter gemäss dem neuen Vertretungsreglement bekanntgegeben. In der Übersicht (siehe Dokument) sind sämtliche Mitglieder des Stiftungsrates aufgeführt, die neuen sind speziell gekennzeichnet.