Nora Zinsli über die neue Dienstleistung und was sie an ihrer Arbeit besonders schätzt.
Nora Zinsli: SWITCHlegal bietet Rechtsberatung für die Hochschulcommunity mit Fokus ICT-Law. Das Legalteam von SWITCH erhielt von der Community immer wieder Anfragen in rechtlichen Belangen. Die meisten Fragen kamen von Mitarbeitenden von Hochschulen, welche über keinen eigenen Rechtsdienst verfügen. Aber auch Juristen von Hochschulrechtsdiensten wandten sich an SWITCH; beispielsweise wenn sie keine freie Kapazität hatten, in den entsprechenden Themen zu wenig spezialisiert waren oder das Bedürfnis nach einer Zweitmeinung bestand.
Nora Zinsli: Unsere Kernkompetenz liegt in den Bereichen Datenschutzrecht, Fernmelderecht, Lizenzrecht, Immaterialgüterrecht und Beschaffungsrecht. Die meisten dieser Rechtsgebiete erfordern zuweilen ein sehr tiefes technisches Verständnis, welches Juristen in der Regel nicht mitbringen.
Als Domain Name Registry, Netzwerkbetreiberin und Computer Emergency Response Team (CERT) hat SWITCH eine IT-DNA. Wir sind Techies. Das technische Verständnis kann in vielen rechtlichen Fragen essentiell sein: Ab wann gilt eine Institution als Fernmeldedienstanbieterin? Wer haftet bei einem Sicherheitsvorfall? Und wie schützt man Daten so, dass die Datensicherheit gewährleistet ist?
Wir von SWITCHlegal können mit unseren internen IT-Experten so lange zusammensitzen und ihnen Fragen stellen, bis wir den Sachverhalt auch technisch genau verstanden haben. Damit können wir der Hochschulcommunity eine rechtlich fundierte und praxisorientierte Beratung anbieten.
Nora Zinsli: Derzeit steht das Datenschutzrecht aufgrund der Revision auf schweizerischer und europäischer Ebene im Fokus. Stark gefragt ist die rechtliche Beratung insbesondere im Zusammenhang mit der Datenschutz-Compliance, der Anwendbarkeit der europäischen Datenschutzgrundverordnung oder mit dem Gang in die Cloud. Auch im Bereich des Fernmelderechts ist der Beratungsbedarf gross. Gefragt wurden wir beispielsweise, ob eine Hochschule durch Öffnen ihres WiFi als Fernmeldedienstanbieterin qualifiziert wird und wenn ja, welche Pflichten damit einhergehen. Ein weiteres brandaktuelles Thema ist das Internet der Dinge, wozu wir ein Rechtsgutachten erstellen durften.
Nora Zinsli: Bisher haben wir nur in einem Fall eine gemeinsame Anfrage zweier Hochschulen erhalten. Es könnte in der Tat ein Mehrwert sein, wenn sich Hochschulen bei grundlegenden Fragen, wie z.B. dem Gang in die Cloud, zusammenschliessen würden. Wir könnten dann eine Abklärung für alle machen und daraus eine Art Legal Framework ableiten.
Nora Zinsli: Ja, das ist uns ein grosses Anliegen! Wir fördern den Austausch in der Community insbesondere in der Working Group ICT Law, die sich zweimal jährlich trifft und rechtliche Themen diskutiert.
Nora Zinsli: Im Dienste der Bildungs-, Forschungs- und Innovations-Community zu arbeiten, motiviert mich. Die Themen sind inhaltlich enorm spannend. In einer Kanzlei würde ich als externe Spezialistin verschiedene Kunden beraten, bei SWITCHlegal fühle ich mich als Teil der Hochschulcommunity. Zwischen den Hochschulen und «ihrer» Stiftung SWITCH bestehen langjährig aufgebaute Vertrauensbeziehungen, was man in der täglichen Zusammenarbeit spürt und einen immensen Mehrwert darstellt. Das alles unterscheidet SWITCHlegal von einer gewöhnlichen Anwaltskanzlei.
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