Die UZH und die ETH Zürich haben SWITCH mit der Ausarbeitung eines Rechtsgutachtens zum Thema Internet der Dinge beauftragt. Im Interview erklären Oliver De Boni und Armin Wittmann von den Informatikdiensten der beiden Hochschulen, wie es zu dieser Zusammenarbeit kam und ob sie im zukünftigen Dienst «SWITCH Legal Consulting» einen Mehrwert für die Hochschulen sehen.
Oliver De Boni: Internet of Things (IoT) ist in aller Munde. Einige IoT-Anwendungen kommunizieren über besondere Netzwerke, z.B. wenn Sensoren für die Messung von Temperatur oder Stromverbrauch verwendet werden. Vielerorts hat sich dazu das Low Power-Netzwerk «LoRaWAN» (Long Range Wide Area Network) durchgesetzt. Unsere Zentrale Informatik prüft aktuell, ob ein zentrales Serviceangebot für LoRaWAN sinnvoll wäre.
Armin Wittmann: Auch die Forschenden der ETH Zürich möchten mit Sensoren interessante IoT-Projekte an hunderten von Standorten in der ganzen Schweiz, aber auch innerhalb von Gebäuden realisieren. Für die Umsetzung haben auch wir entschieden, zuerst die LoRaWAN-Technologie zu verwenden.
Armin Wittmann: Beim LoRaWAN ist speziell, dass die Empfangspunkte die Datenpakete ungefiltert weiterleiten. Dies erfolgt vollständig verschlüsselt, jedoch über das IP-Netzwerk der Hochschule. Dadurch stellen sich diverse Fragen: Wird die Institution Fernmeldedienstanbieterin? Was ist die Konsequenz, wenn die Übermittlung nicht einwandfrei funktioniert? Wie sieht es betreffend Haftung aus?
Oliver De Boni: Nach Gesprächen mit der ETH und SWITCH wurde zudem klar, dass im Bereich IoT kaum rechtliche Grundlagen verfügbar sind. Für den Entscheid, ob wir den Service einführen, muss bei den wesentlichen Rechtsfragen aber Klarheit herrschen.
Oliver De Boni: Wir haben verschiedene Anbieter kontaktiert. Schliesslich haben wir uns aus folgenden Gründen für SWITCH entschieden: Erstens ist das notwendige ICT-Wissen vorhanden. Zweitens hat SWITCH als Provider selbst Erfahrung mit den rechtlichen Fragestellungen. Drittens ist SWITCH Teil der LoRaWAN-Community, da sie die Backend-Infrastruktur betreibt. Viertens profitiert die gesamte Hochschul-Community von der Zusammenarbeit, da auch andere Institutionen mit solchen Fragen konfrontiert werden.
Armin Wittmann: Die Fragestellungen konnten wir in wenigen Sitzungen platzieren, und diese wurden sofort verstanden. Aufgrund der sehr fairen Preisgestaltung hielten sich auch die Kosten in Grenzen.
Oliver De Boni: Auch für mich war die Zusammenarbeit unkompliziert, pragmatisch und doch klar strukturiert. Wir konnten sehr schnell in das Thema einsteigen, da SWITCH das regulatorische Umfeld und die technischen Aspekte der Hochschulen kennt.
Armin Wittmann: Ich denke, dass SWITCH für Abklärungen im Bereich Netzwerktechnologien, Datenschutz und Cloud Computing eine kosteneffiziente Alternative mit sehr gutem Fachwissen ist.
Oliver De Boni: Ich denke ebenfalls an hochschulspezifische und ICT-nahe Fragestellungen wie im Bereich Datenschutz oder Beschaffungsrecht. Das sind Themen, die uns in der Vergangenheit immer wieder beschäftigt haben.
Oliver De Boni: Mit einer passenden Fragestellung wende ich mich sehr gerne wieder an SWITCH. Ich würde es sehr begrüssen, wenn sich das Angebot etabliert und die ganze Community profitieren kann.
Armin Wittmann: Das Gutachten ermöglicht es uns, die LoRaWAN-Technologie gestützt auf eine saubere rechtliche Basis einzuführen. Ich würde in Zukunft also gerne wieder auf das SWITCH Legal Consulting zurückgreifen.